Dieses Seminar richtet sich an neue Mitarbeitende in den Einwohnerdiensten, die sich mit den grundsätzlichsten Sachverhalten des Melderechts vertraut machen und diese anhand von konkreten Beispielen üben möchten.
Die Teilnehmenden sollen nach diesem Seminar die Rechtsgrundlagen des Melderechts bei den verschiedenen Fallkonstellationen des melderechtlichen Alltags anwenden können.
Peter Rütimann, lic. iur., Rechtsanwalt Winterthur / 1. Vizepräsident des Bezirksrates Winterthur
Rechtskonsulent und Ausbilder des Verbandes Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED)
09.00 – 09.45 Rechtsgrundlagen des Melderechts
• Bundesverfassung und Registerharmonisierungsgesetz
• Das Kantonale Melderecht
09.45 – 10.15 Kaffepause
10.15 – 12.00 Niederlassung und Aufenthalt
• Die Begriffe Niederlassung und Aufenthalt
• Wann Niederlassung - Wann Aufenthalt?
• Die Bedeutung des ZGB bei der Bestimmung des Wohnsitzes
12.00 – 13.15 Mittagessen
13.15 – 14.30 Spezialdomizile
• Alters- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften
• Fahrende, Schausteller, Weltenbummler
• Kollektivhaushalte mit und ohne Meldepflicht
• Abgeleitete Wohnsitze (Unmündige, Bevormundete, Umfassend Verbeiständete)
14.30 – 14.45 Biopause
14.45 - 15.30 Datenschutz
• Auskunftserteilung mit und ohne Angabe eines besonderen Interesses
• Adresssperre und deren Durchbrechung
15.30 - 16.00 Gemeinsamer Streifzug durch das kantonale Gesetz über das Melderecht
16.00 - 16.15 Seminarauswertung und Abschluss
Olten: | 2. Oktober 2020 | Restaurant Aarhof (SO, AG, BE, BL, BS, FR) | |
Brig: | 23. Oktober 2020 | Seminarhotel Haus Schönstatt (VS, BE) | |
Luzern: | 6. November 2020 | Hotel Waldstätterhof (ZG, SZ, LU, NW, OW, UR) |
475 Franken pro Teilnehmer/in
Die Kosten beinhalten Seminarkosten, Dokumentation und Verpflegung
(Mittagessen und Kaffeepausen)
440 Franken pro Teilnehmer/in
für VSED-Mitgliedgemeinden
350 Franken pro Teilnehmer/in
bei mehreren Anmeldungen pro Gemeinde
Rücktrittsbedingungen:
• Abmeldung 12-4 Wochen vor Seminarbeginn: 20% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung 4-1 Woche(n) vor Seminarbeginn: 50% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung weniger als 1 Woche vor Seminarbeginn: 100% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Pro Seminar können maximal 20 Teilnehmende berücksichtigt werden.
Haus im Inneren Lind
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